Rettungsassistenten

 

Inhaltsverzeichnis:

 

Einleitung

Anmerkung: In folgendem Text steht die männliche Form stets auch für die weibliche.
Auf dieser Seite finden Sie einen kurzen Einblick in rechtliche und inhaltliche Grundlagen der Ausbildung zum Rettungsassistenten. Einige Gesetztestexte wie z.B. das Rettungsassistentengesetz und andere Informationen können Sie als PDF-Datei downloaden (siehe in den Texten den jeweiligen Link). Außerdem erfahren Sie ein wenig über die Tätigkeitsfelder der Rettungsassistenten. Beachten Sie bitte auch die Seite, die sich speziell der Weiterbildung der Rettungsassistenten für den Luftrettungsdienst widmet.

 

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten

RTW-Besatzung (c) by S. DönitzEs handelt sich beim Rettungsassistenten um ein noch sehr junges Berufsbild, welches erst seit 1989 existiert. Selbstverständlich gab es bereits vorher einen Rettungsdienst in Deutschland und dort tätiges Personal, es fehlte aber die Gesetzesgrundlage. Da das Personal im Rettungsdienst aber dennoch über eine Mindestqualifikation verfügen sollte, hatte der Bund-Länder-Ausschuss “Rettungswesen” im Jahre 1977 zumindest die “Grundsätze zu Ausbildung des Personals im Rettungsdienst” verabschiedet.

Diese regelten die Ausbildung zum sogenannten Rettungssanitäter, dessen Ausbildung sich auf 520 Stunden erstreckte, also ein Minimalprogramm, welches in Vollzeitform nur gute drei Monate dauert. Dies war vor 1989 (Einführung des Rettungsassistentengesetzes) die höchstmögliche Qualifizierung für Rettungsfachpersonal, die man erlangen konnte. Diese 520-Stunden-Ausbildung konnte den Anforderungen einer sich stetig weiter entwickelnden Notfallmedizin nicht gerecht werden. Die Ausbildung zum Rettungsassistenten dauert dagegen in Vollzeitform zwei Jahre. Fachleute sind allerdings der Ansicht, dass selbst dies aus heutiger Sicht nicht mehr genügt; anzustreben wäre eine dreijährige Ausbildungsdauer, wie sie etwa auch im Rahmen anderer medizinischer “Assistenzberufe” erfolgt (z.B. in der Krankenpflege).

Rettungsassistenten sind speziell für die Tätigkeit im qualifizierten Krankentransport und Rettungsdienst ausgebildet, daher spricht man auch von Rettungsfachpersonal. Nicht sehr beliebt ist bei den Angehörigen dieser Berufsgruppe dagegen die - leider vielfach verwendete - Bezeichnung als nichtärztliches Personal.

 

Die gesetzlichen Einzelheiten der Ausbildung

Die gesetzlichen Einzelheiten der Ausbildung werden durch das Rettungsassistentengesetz (RettAssG), sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistenten (RettAssAPrV) und die Anlage 1 zur RettAssAPrV geregelt. Beide stammen in der Urfassung aus dem Jahre 1989, sind aber später noch überarbeitet worden. Die Umsetzung der Anforderungen erfolgt im schulischen Teil der Ausbildung an den zahlreichen staatlich anerkannten Berufsfachschulen, die praktischen Anteile werden auf speziellen Rettungswachen (sog. Lehrrettungswachen) und Krankenhäusern durchgeführt. Im Bereich der Krankenhäuser erfolgen die Einsätze hauptsächlich in den Bereichen, die das erforderliche Können und Wissen für die spätere Tätigkeit vermitteln können, wie etwa Notaufnahmen, Intensivstationen oder der Anästhesie-OP-Bereich.

 

Das Rettungsassistentengesetz

Das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) regelt z.B. den Zugang zur Ausbildung, die Dauer, die Ausbildungsziele, Möglichkeiten der Lehrgangsverkürzung, dass man zum Führen der Berufsbezeichnung einer Erlaubnis bedarf und mehr.

Voraussetzung für den Zugang zum Lehrgang ist nach dem RettAssG die

  • Vollendung des 18. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
  • der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

 

Dauer der Ausbildung

Wenn man die Ausbildung in Vollzeitform absolviert, gliedert sie sich in einen theoretischen Teil (mind. 1200 Stunden) und einen praktischen Teil (mind. 1600 Stunden). Beide Teile dauern in Vollzeitform je 12 Monate, so dass für die gesamte Ausbildung zwei Jahre anfallen. Der theoretische Teil wird von staatlich anerkannten Schulen für Rettungsassistenten durchgeführt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Danach ist dann noch der praktische Teil an einer geeigneten Rettungswache (= Lehrrettungswache) zu absolvieren. Die Größe der Wache, die personelle Besetzung und die technische Ausstattung sollen eine entsprechende Ausbildung gewährleisten. Weiterhin gilt eine Rettungswache nur dann als geeignet, wenn in ihrem Einsatzbereich ein Notarztdienst eingerichtet ist oder sie sonst mit einem Notarztdienst verbunden ist.

 

Ausbildungsziel

Der § 3 des RettAssG beschreibt das Ausbildungsziel:

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachlicher Betreuung zu befördern.

 

Möglichkeit der Lehrgangsverkürzung

Eine Möglichkeit der Lehrgangsverkürzung haben z.B. Krankenschwestern und –Pfleger, Rettungssanitäter, Sanitätsbeamte des BGS mit Fachprüfung, Sanitätsunteroffiziere der Bundeswehr u.a. Einzelheiten hierzu können in diesem Rahmen nicht vorgestellt werden. Auskünfte dazu geben die Schulen für Rettungsassistenz und die zuständigen Länderbehörden.

 

Tätigkeit als Rettungsassistent

Ganz allgemein ist zu sagen, dass das Tätigkeitsspektrum der qualifizierte Krankentransport und die Notfallrettung sind. Daher macht es Sinn, diese Begriffe zunächst einmal zu definieren.

Krankentransport

Gegenstand des Krankentransportes ist es, bei nicht lebensbedrohlich Verletzten, Erkrankten oder sonst in einer Körperfunktion beeinträchtigten Personen, die während der Fahrt einer medizinischen Versorgung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern.

Notfallrettung

Gegenstand der Notfallrettung ist es, bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten oder sonst in einer Körperfunktion  lebensbedrohlich beeinträchtigten Personen (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung in der Regel mit einem Rettungswagen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Die Notfallrettung erstreckt sich auch auf Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.

Der Großteil der Rettungsassistenten in Deutschland versieht den Dienst eigenverantwortlich auf Krankentransportwagen (KTW) oder Rettungswagen (RTW). Der erheblich geringere Teil ist auf den arztbesetzten Rettungsmitteln Notarztwagen (NAW), Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), Intensivtransporthubschrauber (ITH) oder Rettungshubschrauber (RTH) tätig, bei denen die Rettungsassistenten gemeinsam mit dem Notarzt (und ggf. dem oder den Piloten) ein Team bilden.

Sowohl die Tätigkeit auf den arztbesetzten Rettungsmitteln als auch auf solchen, die ohne Notarzt eingesetzt werden, birgt unterschiedliche Aspekte.

Viele Notfalleinsätze werden eigenständig ohne Hinzuziehung eines Notarztes abgearbeitet. Die Rettungsassistenten auf KTW bzw. RTW müssen daher häufig in einem Maße Entscheidungen treffen und verantworten, wie es die RA auf den arztbesetzten Rettungsmitteln nicht müssen, denn diese haben ja immer den Notarzt dabei. Aber auch, wenn der Notarzt hinzukommt: Beim Großteil der Notfalleinsätze sind die RTW-Besatzungen als ersteintreffendes Rettungsmittel am Einsatzort und leiten bereits eine Therapie ein, das umfasst natürlich auch erweiterte lebensrettende Maßnahmen (Abbildung unten). Insofern mag die Arbeit des RA auf einem RTW anspruchsvoller erscheinen, als die des Rettungsassistenten auf einem arztbesetzten Rettungsmittel, etwa im Luftrettungsdienst.

RTW-Besatzung bei Patientenversorgung (c) by S. Dönitz

Andererseits bedingt es natürlich die Tätigkeit auf den arztbesetzten Rettungsmitteln, also NEF und NAW genauso wie auf dem RTH, dass sich durch die Häufung von Notfalleinsätzen eine größere Routine mit bestimmten Tätigkeiten und viel Erfahrung einstellt. Und gerade der RTH wird natürlich aufgrund seiner Raumwirkung auch zu schwereren Ereignissen hinzugezogen. Ideal ist insofern sicherlich, wenn man als Rettungsassistent beides macht, also regelmäßig arbeiten mit und ohne den Notarzt, das ist auch durchaus nicht unüblich.