Allgemeine Grundlagen

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Inhaltsverzeichnis dieser Seite:

Kennung von Luftfahrzeugen
Das ICAO-Buchstabieralphabet
Übermitteln von Zahlen
Kennung von Orten
ICAO-Kennung der internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland
Die Karte
Hintergrundwissen zum Maßstab
Spezielles Kartenmaterial
ICAO-Karte 1:500.000
Der Luftraum in Deutschland - Einleitung
Die Deutsche Flugsicherung (DFS)
Luftraumstruktur nach der ICAO
Luftraum-Darstellungen auf der ICAO-Karte 1 : 500.000
Flight Information Regions
Kontrolle des oberen und untereren Luftraums
Einfluggenehmigungen
Bodenfunkstellen mit und ohne Kontrollfunktion

Kennung von Luftfahrzeugen

Kennung Hubschrauber D-HKUG Bundesflagge (c) by S. DönitzLuftfahrzeuge aller Art (also auch z.B. Luftschiffe oder Ballone) müssen in Deutschland, ähnlich wie ein Auto, ein sogenanntes Eintragungszeichen führen. Außer der Bundesflagge ist dabei eine Buchstabenkombination zu verwenden. An erster Stelle steht stets der Buchstabe „D“ für Deutschland, es folgen dann viKennung Hubschrauber D-HKUG (c) by S. Dönitzer weitere Buchstaben. Der erste der folgenden Buchstaben klassifiziert das Luftfahrzeug nach Gewicht und Motorisierung, so wird z.B. bei Hubschraubern immer das „H“ verwendet. Alle deutschen Hubschrauber haben also ein Eintragungszeichen, welches mit „D - H...“ beginnt.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Eintragungszeichen bei Flugzeugen in Deutschland.

  • A (über 20 t Höchstmasse)
  • B (14 bis 20 t)
  • C (5,7 bis 14 t)
  • E (einmotorig bis 2 t)
  • F (einmotorig 2 bis 5,7 t)
  • G (mehrmotorig bis 2 t)
  • I (mehrmotorig 2 bis 5,7 t)

Einmotorige Flugzeuge mit einem Gewicht bis 2 t haben demnach beispielsweise den Klassifizierungsbuchstaben „E“ nach dem „D“ für Deutschland, also z.B. „D - EABC“. Bis auf das „J“, welches ausgelassen wurde, geht diese Klassifizierung von „A“ bis „O“. Motorsegler-Eintragungszeichen beginnen mit K.

Eine Ausnahme davon stellen Segelflugzeuge dar. Hier folgt nach dem „D-...“ eine Zahlenkombination aus vier Ziffern, also z.BKennung Hubschrauber D-HMDX (c) by S. Dönitz. „D - 4711“.

Während die EC 135 D-HKUG (Bilder oben) die Bundesflagge gesondert im Heckbereich trägt, hat beispielsweise die MD 900 D-HMDX – hier noch in der ehemaligen ADAC-Version – die Bundesflagge direkt neben dem Eintragungszeichen (Bild rechts).

 

 

Das ICAO-Buchstabieralphabet

Im Flugfunk wird, falls erforderlich, zur Übermittlung von Rufzeichen, Wörtern oder Abkürzungen das ICAO-Buchstabieralphabet benutzt. Die folgende Tabelle zeigt, welches Wort verwendet wird und wie man es ausspricht.

Buchstabe

Schlüsselwort

Aussprache (Flugfunk)

A

Alfa

Alfa

B

Bravo

Brawo

C

Charlie

Tschahrli

D

Delta

Delta

E

Echo

Ecko

F

Foxtrot

Foxtrott

G

Golf

Golf

H

Hotel

Hotell

I

India

Indja

J

Juliet

Dschuljett

K

Kilo

Kilo

L

Lima

Lima

M

Mike

Maik

N

November

Nowemmba

O

Oscar

Osska

P

Papa

Papah

Q

Quebec

Kibeck

R

Romeo

Rohmio

S

Sierra

Sierra

T

Tango

Tängo

U

Uniform

Juniform

V

Victor

Wiktor

W

Whiskey

Wisski

X

X-ray

Exree

Y

Yankee

Jänki

Z

Zulu

Sulu

Dazu ein Beispiel. Der Hubschrauber mit der Kennung D-HBZS würde also, sofern er nicht seinen Christoph-Rufnamen benutzt, im Flugfunk als „Delta-Hotel-Bravo-Zulu-Sierra“ bezeichnet werden. Eine entsprechende Regel wie in der obigen Tabelle gibt es auch zum übermitteln von Zahlen, sofern der Luftfahrzeugführer nicht auf deutsch funkt.

 

Übermitteln von Zahlen

Ziffer

Auf Englisch

Aussprache (Flugfunk)

0

Zero

Siro

1

One

Woan

2

Two

Tuh

3

Three

Tri

4

Four

Fohr

5

Five

Feif

6

Six

Six

7

Seven

Sewen

8

Eight

Äit

9

Nine

Neiner

Auch dazu ein Beispiel: So würde ein RTH, der im Rettungsdienstfunk z.B. „Christoph 12“ genannt wird, im Flugfunk „Christoph-One-Two“ heißen (und nicht etwa Christoph Twelve).

 

Kennung von Orten (z.B. Flughäfen).

Ähnlich wie bei den Luftfahrzeugen gibt es auch eine Buchstabenkombination zur Bezeichnung von Orten. Der erste Buchstabe bezieht sich auf eine Einteilung der Welt in verschiedene Gebiete, das „E“ steht hierbei für Europa. Der zweite Buchstabe bezieht sich auf den Staat, im FICAO Ausschnitt EDHE Uetersenalle von Deutschland ist das für zivile Einrichtungen das „D“ und für militärische Einrichtungen das „T“. Alle zivilen Einrichtungen in Deutschland (die so eine Ortskennung erhalten haben) beginnen also mit „ED..“ (Abb. links), alle militärischen mit „ET..“.

Die beiden letzten Buchstaben können von den Staaten beliebig verwendet werden. In Deutschland haben Verkehrsflughäfen an dritter Stelle ein „D“ und der vierte Buchstabe weist, falls möglich, auf den Ort hin. So ist der Hamburger Flughafen mit der Ortskennung „EDDH“ versehen. Dies setzt sich – noch mal zur Verdeutlichung – wie folgt zusammen:

E = Europa
D = Deutschland (ziviler Ort)
D = Verkehrsflughafen
H = Hamburg

Der vierte Buchstabe ist natürlich auch oft abweichend vom Ortsnamen, denn es gibt ja, um bei „EDDH“ zu bleiben, viele Orte mit dem Anfangsbuchstaben „H“. So trägt etwa Bremen den Buchstaben „W“ (EDDW). Militärische Flugplätze tragen, wie gesagt, das „T“ an zweiter Stelle. So hat z.B. der Flugplatz Laage, wo u.a. ein SAR-Kommando stationiert ist (SAR 81 Laage) die Kennung „ETNL“.

Die folgende Tabelle zeigt die ICAO-Kennung der internationalen Verkehrsflughäfen (International Airports) in Deutschland.

 

ICAO-Kennung der internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland

Name des Flughafens

Ortskennung

Berlin-Schönefeld

EDDB

Berlin-Tegel

EDDT

Berlin-Tempelhof

EDDI

Bremen

EDDW

Dresden

EDDC

Düsseldorf

EDDL

Erfurt

EDDE

Hamburg

EDDH

Hannover

EDDV

Köln/Bonn

EDDK

Leipzig/Halle

EDDP

München

EDDM

Münster-Osnabrück

EDDG

Nürnberg

EDDN

Saarbrücken

EDDR

Stuttgart

EDDS

 

Die Karte

Wesentliches Hilfsmittel zum auffinden von Einsatzorten ist in der Luftrettung auch heute noch – im Zeitalter von GPS – die Karte. Doch was genau ist eigentlich – per Definition – eine Karte?

Eine Karte ist eine in die Ebene projizierte, maßstäblich verkleinerte Abbildung der Erdoberfläche oder eines Teils von ihr, anderer Weltkörper oder des Weltraums. Bei der Abbildung der Erdkugel in eine Ebene treten unterschiedliche Verzerrungen auf, je nach Wahl des Kartennetzentwurfs (Kartennetzentwürfe). Mehr dazu finden Sie auch hier: Hintergrundwissen zum Begriff Kartenprojektionen bzw. Kartenabbildungen.

Großmaßstäbige Karten oder Pläne sind die nicht im Handel erhältlichen Katasterkarten oder Flurkarten (bis 1 : 5.000), die über Eigentumsverhältnisse informieren, wie auch die topographische Karten mit Grundrissdarstellung, Gewässerzeichnung, Relief und Kennzeichnung der Vegetation. Dazu gehören u. a. die Grundkarten (in Deutschland 1 : 5.000) und die topographischen Karten 1 : 25.000 (früher Messtischblatt). Zu den Karten mit mittleren Maßstäben zählt u. a. die ehemalige Generalstabskarte (1 : 100.000). Kleinmaßstäbig dargestellt werden Weltkarten, so z. B. die Internationale Weltkarte 1 : 1 Mio.; ferner Seekarten.

Thematische Karten (beliebiger Maßstab) enthalten Aussagen über Geologie (geologische Karten, meist Maßstab 1 : 25.000), Klima, Wirtschaft usw. Bildkarten sind Karten, die aus Ansichtsdarstellungen (z. B. Gebäude) bestehen; auch Name für Luftbildkarten. Mehr dazu finden Sie auch hier: Die Geburtsstunde der thematischen Kartografie.

Hintergrundwissen zum Maßstab

In der Kartographie versteht man unter dem Maßstab das Verhältnis zwischen einer Strecke auf der Karte und der tatsächlichen Länge dieser Strecke in der Natur. 1 cm auf der Karte entspricht bei einem Maßstab von 1 : 10.000 (großer Maßstab) 10.000 cm (= 100 m) in der Natur beziehungsweise bei einem Maßstab von 1 : 5.000.000 (kleiner Maßstab) 5.000.000 cm (= 50 km) in der Natur.

 

Spezielles Kartenmaterial

Wie schon an anderer Stelle berichtet wurde, wird teils mit speziellem Kartenmaterial für die Luftfahrt navigiert (z.B. ICAO-Karte 1 : 500.000, sog. Sichtan- und Abflugkarten, Flugplatzkarten) und teils mit dem „normalen“ Kartenmaterial (z.B. Stadtatlanten, Straßenkarten 1 : 200.000). Außerdem werden auch die bei der Bundeswehr üblichen Karten im Maßstab 1 : 250.000 verwendet. Diese haben beispielsweise den Vorteil, dass viele Stromleitungen (Powerlines) eingezeichnet sind.

Im folgenden sollen einige der spezielleren Informationen vorgestellt werden, die für den Flugbetrieb wichtig sind. Auch hier wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, es soll aufgrund der Komplexität des Themas lediglich ein Einblick vermittelt werden.

 

ICAO-Karte 1:500.000

Die Luftfahrtkarte ICAO 1 : 500.000 ist die Standardkarte für die Durchführung von VFR-Flügen (Sichtflug, Visual Flight Rules) in der Bundesrepublik Deutschland. Unter Sichtflug versteht man die Führung eines Luftfahrzeugs ohne Überwachung und Lenkung durch den Flugsicherungs-Kontrolldienst, wobei die Vorschriften der Sichtflugregeln (VFR) zu beachten sind. Zum Schutz des Instrumentenflugverkehrs ist in Deutschland der Sichtflug oberhalb der Flugfläche 100 (Flight Level 100, rund 3.000m Höhe) sowie in besonderen Sichtflugbeschränkungsgebieten (Verkehrsflughäfen mit hohem Verkehrsaufkommen) verboten. Durch Einführung neuer Regeln für vom Flugsicherungs-Kontrolldienst überwachte Sichtflüge (englisch controlled VFR, Abkürzung CVFR) wurden diese Beschränkungsgebiete seit 1977 wieder begrenzt für die allgemeine Luftfahrt nutzbar gemacht.

Die ICAO-Karte (Abbildung unten) enthält die für den VFR-Piloten wichtigen Topografie- und Flugsicherungs-Angaben: Straßen, Eisenbahnlinien, Flüsse, Wälder, Bebauung, Höhenpunkte, Hindernisse, Flugplätze, Luftraumstruktur, VFR-Meldepunkte, Funknavigationsanlagen, Frequenzen und vieles mehr. Auf der Kartenrückseite finden sich Legende, Schnittplan der Gesamtkarte und Luftraumstruktur.

ICAO-Karte Ausschnitt Hamburg (EDDH)

Die Luftfahrtkarte ICAO 1:500.000 umfasst acht Kartenblätter im Format 83,5 x 61 cm und erscheint jedes Jahr neu zu Beginn der Flugsaison. Der Umgang mit der ICAO-Karte wird ebenfalls im HCM-Lehrgang besprochen. Gerade bei längeren Strecken (z.B. Verlegungsflüge) wird diese Karte üblicherweise von den Piloten und auch oft von den Rettungsassistenten benutzt, alternativ stehen jedoch auch Karten für die Luftfahrt im Maßstab 1 : 200.000 zur Verfügung. Die Abbildung zeigt einen Ausschnitt der ICAO-Karte 1 : 500.000 (Hamburg). Weiterhin wird von den HCM oft eine Karte im Maßstab 1 : 200.000 mit Flugsicherungsaufdruck benutzt, die zahlreiche Ortschaften und Details enthält, die auf der 1 : 500.000er Karte nicht enthalten sind.

 

Der Luftraum in Deutschland - Einleitung

Deutschlands Luftraum, das bedeutet: einer der verkehrsreichsten Lufträume der Welt. Pro Tag bewegen sich bis zu 8.000 Flugzeuge auf Deutschlands Luftstraßen und Flughäfen, knapp drei Millionen Flugbewegungen jährlich! Zu den so genannten kontrollierten Flügen gehören alle Linien-, Charter- und Frachtflüge sowie, last but not least, auch die militärischen Flüge. Vom Start bis zur Landung unterliegen diese Flugbewegungen der Aufsicht der Flugsicherung.

Per Definition unterteilt man einerseits den unteren und oberen Luftraum (Lower und Upper Airspace) und andererseits den kontrollierten und unkontrollierten Luftraum (Controlled und Uncontrolled Airspace) voneinander. Die Grenze zwischen oberem und unterem Luftraum ist von der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO bei Flugfläche (FL, Flight Level) 245 festgelegt worden. Flight Level 245 entspricht 24.500 ft, das sind etwa 8.000 m.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS)

Die Zuständigkeit für die Aufgaben der Flugsicherung liegen bei der Deutschen Flugsicherung (DFS). Es handelt sich bei der DFS um ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit Hauptsitz in Langen (Hessen). Bei der DFS sind rund 5.400 Mitarbeiter tätig. Dazu gehören Fluglotsen, Flugsicherungsfachkräfte, administratives Personal sowie Ingenieure und Techniker. Die gesamten Kosten der DFS werden über Erlöse aus den Flugsicherungsgebühren bestritten.

Luftraumstruktur nach der ICAO

Die internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat Richtlinien für eine einheitliche Luftraumstruktur erarbeitet und veröffentlicht. Dazu gehören auch die weiter oben erwähnten Einteilungen des Luftraums. Das bedeutet: Wer nach den Sichtflugregeln (VFR, Visual Flight Rules) – wie im Luftrettungsdienst ja zumeist üblich – vom Ort A zum Ort B fliegen möchte, darf dies zumeist nicht „einfach so“ machen. Es gibt im Prinzip (nach der ICAO) 7 Luftraumklassen mit den Bezeichnungen A bis G (Airspace Alfa bis Airspace Golf), wobei in Deutschland jedoch nur die Lufträume C bis G Verwendung finden.

Die Lufträume C, D und E sind sog. kontrollierte Lufträume (Controlled Airspace, wobei D auch unkontrolliert sein kann), die Lufträume F und G gehören zum sog. unkontrollierten Luftraum (Uncontrolled Airspace). Last but not least existieren sogenannte Lufträume mit Flugbeschränkungen. Für VFR-Flüge (Sichtflugregeln) gelten außerdem bestimmte Wettervoraussetzungen, um in bestimmten Lufträumen ein- bzw. durchfliegen zu dürfen. Je nachdem, ob es sich um einen VFR-Tag oder einen VFR-Nachtflug handelt, sind bestimmte Sichtweiten und Abstände zu Wolken bei der Flugdurchführung vorgeschrieben.

 

Luftraum-Darstellungen auf der ICAO-Karte 1: 500.000

Die genaue Beschreibung der Lufträume und ihrer Eigenarten würde an dieser Stelle sicher etwas weit führen. Für Interessierte, vielleicht ist ja auch der eine oder andere HEMS-Crew-Member oder “Fachmann/frau” unter den Besuchern dieser Seite, soll hier kurz angeschnitten werden, wie die Luftraum-Darstellungen auf der ICAO-Karte 1: 500.000 sind.

  • Luftraum D:
    (Kontrollzonen,
    CTR = Control Zone): rosa Fläche mit blau gestricheltem Rand (siehe auch Abbildung oben), Kennbuchstabe D mit Angabe der Obergrenze in ft MSL (MSL = Mean Sea Level, mittlerer Meeresspiegel). Steht (HX) dabei, dann bedeutet das, dass dieser Luftraum keine festgelegten Betriebszeiten hat und in der Regel an den Wochenenden und an Feiertagen nicht aktiviert ist (HX = Not Permanently Active).
     
  • Luftraum D:
    (nicht Kontrollzone): grün schraffierter Rand (siehe auch Abbildung oben), Kennbuchstabe D mit Angabe der Obergrenze in Flugfläche, Untergrenze in ft MSL. Angabe der FIS-Frequenz am Luftraumrand (FIS = Flight Information Service).
     
  • Luftraum E mit 1000 ft-Untergrenze:
    rote Umrandung, Kennbuchstabe E mit Angabe der Untergrenze in ft GND. Steht HX dabei, dann bedeutet das, dass dieser Luftraum keine festgelegten Betriebszeiten hat. Ob er aktiv ist oder nicht, erfährt man über Funk vom Fluginformationsdienst (FIS, Flight Information Service). Liegen darüber keine eindeutigen Informationen vor, dann ist er als aktiv anzusehen
     
  • Luftraum E mit 1700 ft-Untergrenze:
    blaue Umrandung, Kennbuchstabe E mit Angabe der Untergrenze in ft GND (GND = Ground; Grund, Boden).
     
  • Luftraum E mit 2500 ft-Untergrenze:
    keine Kennzeichnung, kein Kennbuchstabe angegeben, automatisch in Klasse E eingestuft.
     
  • Luftraum F(HX):
    blauer Rand mit Angabe der Unter- und Obergrenze. Nur aktiv, wenn IFR-An- oder Abflüge stattfinden, sonst Klasse G (unkontrolliert).
     
  • Luftraum C unterhalb FL 100:
    grüne Umrandung, Kennbuchstabe C mit Angabe der Untergrenze in ft MSL.
     
  • Beschränkungsgebiete:
    blau schraffierter Rand mit ED-R Nummer (R = Restricted Area) und Angabe der Ober- und Untergrenze in ft bzw. Flugfläche. Steht die Bezeichnung TRA dabei, dann handelt es sich um ein zeitweilig reserviertes Gebiet (TRA = Temporary Reserved Airspace).
     
  • Tieffluggebiete: rot punktierte Linie, Bezeichnung AREA plus Nummer.

 

Flight Information Regions

Deutschland ist unterteilt in fünf Fluginformationsgebiete (Flight Information Region, FIR), deren Zweck beispielsweise die Bereitstellung von Fluginformationen beinhaltet. Mit den FIRs kann während des Fluges Sprechfunkverbindung aufgenommen werden, um bestimmte Informationen abzufragen. Jede Region ist außerdem unterteilt in einen unteren und einen oberen Luftraum. Die Grenze zwischen oberem und unterem Luftraum liegt, wie schon oben erwähnt, bei etwa 8.000 Metern Flughöhe (Flight Level = FL 245).

 

Kontrolle des oberen und untereren Luftraums

Fünf Kontrollzentralen bearbeiten die Streckenkontrolle für den unteren Luftraum. Dies sind die Kontrollzentralen in Bremen, Berlin, Düsseldorf, Langen (Hessen) und München.

Für den oberen Luftraum sind vier Kontrollzentralen zuständig: Für den  norddeutschen Raum ist die Eurocontrol-Zentrale in Maastricht zuständig, der süddeutsche Raum wird von den Kontrollzentralen Karlsruhe und München kontrolliert und die östlichen Bundesländer von der Kontrollzentrale Berlin. An der süddeutschen Grenze überschneidet sich ein Bereich von wenigen Kilometern Breite mit dem Bereich des Flughafens Zürich, dieser wird daher von der schweizerischen Flugsicherung (Skyguide) überwacht.

 

Einfluggenehmigungen

Für den Einflug in den jeweiligen Luftraum ist ggf. noch eine Erlaubnis einzuholen. Dies gilt z.B. für die Gebiete, die in der ICAO-Karte (siehe oben) rosa mit blau gestricheltem Rand eingezeichnet sind (Luftraum D, Kontrollzonen, sog. CTR’s) und geschieht über Funkkontakt mit der Bodenfunkstelle, also dem zuständigen Flugplatz.

 

Bodenfunkstellen mit und ohne Kontrollfunktion

Allerdings wird auch hier noch unterschieden in Bodenfunkstellen, die eine Kontrollfunktion haben (also die Flüge lenken) und die, die lediglich über die Verhältnisse am Flugplatz informieren. Im Sprechfunkverkehr haben die kontrollierten Flugplätze beispielsweise das Rufzeichen „...  Turm“ (z.B. Hamburg Turm) bzw. „... Tower“. Der Sinn der Lenkung des Luftverkehrs besteht in der Vermeidung von Zusammenstößen (Staffelung) aber auch in der Verkehrsbeschleunigung.

Die Flugplätze ohne Flugverkehrskontrolle werden mit „... Info“ angesprochen.

Die Flugverkehrskontrolle für den Luftraum über Deutschland besteht aus fünf Regionen (Flight Information Regions, FIR).

 

Diese Seite wird bei Gelegenheit fortgesetzt...

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